Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Verkäufe unterliegen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für alle Kauftransaktionen gelten, es sei denn, wir haben ausdrücklich und formell eine Ausnahme akzeptiert. Die Nichtigkeit einer der nachstehenden Klauseln hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Die Tatsache, dass Meiser Agriculture Solutions zu einem bestimmten Zeitpunkt die strikte Anwendung einer oder mehrerer Klauseln dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht geltend macht, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung dieser Klauseln oder als Verzicht auf eine andere Klausel oder die gesamten Allgemeinen Verkaufsbedingungen ausgelegt werden.
VERTRAGSABSCHLUSS
Die Bestellungen des Käufers sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Wenn der Käufer nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich Einspruch erhebt, gilt dies als Annahme der Auftragsbestätigung.
Eine Stornierung des Auftrags kann nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erfolgen.
Wir sind nicht an die Verpflichtungen oder Vorschläge von Personen gebunden, die unserem Unternehmen angehören, es sei denn, diese wurden von uns schriftlich bestätigt.
LIEFERUNGEN
Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Lieferung als am Wohnsitz des Kunden erfolgt. Die angegebenen Lieferzeiten sind, sofern nicht anders angegeben, nur als Richtwerte zu verstehen. In jedem Fall kann die rechtzeitige Lieferung nur dann erfolgen, wenn der Käufer allen seinen Verpflichtungen uns gegenüber, unabhängig von der Ursache, nachgekommen ist. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Die Lieferung kann vor dem ursprünglich vereinbarten Datum erfolgen. Eine Überschreitung der Lieferfristen kann nicht zu Schadensersatz, Zurückhaltung oder Stornierung laufender Aufträge führen. Wenn jedoch drei Monate nach dem indikativen Lieferdatum die Waren aus einem anderen Grund als höherer Gewalt nicht geliefert worden sind, kann der Verkauf auf Antrag einer der beiden Parteien durch schriftliche Mitteilung per Einschreiben aufgelöst werden. Dem Käufer wird seine Anzahlung zurückerstattet, unter Ausschluss jeglicher anderer Entschädigung oder Wiedergutmachung.
Unsere Haftung wird im Falle höherer Gewalt wie Krieg, Aufruhr, Streik, Transportunterbrechung, Feuer usw. aufgehoben. Das Eintreten eines dieser Ereignisse kann die Lieferfrist um einen Zeitraum verlängern, der der ursprünglich vorgesehenen Frist entspricht.
Wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, behalten wir uns das Recht vor, Teillieferungen durchzuführen, ohne dass dadurch die ursprünglich angegebene Gesamtlieferfrist beeinträchtigt wird.
Unabhängig von der Transportart und selbst bei frachtfreier Lieferung reisen die Waren immer auf Risiko des Käufers, dem es obliegt, bei Erhalt der Waren alle Vorbehalte auf dem Lieferschein anzubringen. Diese Vorbehalte müssen auch innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung schriftlich gegenüber dem Spediteur bestätigt werden, entweder per außergerichtlicher Urkunde oder per Einschreiben.
PREISE – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN – VERZEICHNISSE
Unsere Preise sind Richtpreise, wobei die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Rechnung gestellt werden. Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise für verkaufte und genehmigte Waren ab Laden oder Lager.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen die Zahlungen innerhalb von 45 Tagen am Monatsende ab Rechnungsdatum oder innerhalb von 60 Tagen ab Rechnungsdatum. Alle Abzüge auf unseren Rechnungen, aus welchem Grund auch immer, werden auf den Umsatz angerechnet und führen zu einer proportionalen Reduzierung des Mehrwertsteuerbetrags.
Die vollständige oder teilweise Nichtzahlung eines fälligen Betrags berechtigt unser Unternehmen ohne vorherige Inverzugsetzung, die sofortige Zahlung des Restbetrags aller fälligen Beträge zu verlangen, die Erfüllung aller laufenden Verträge bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen und die unten stehende Eigentumsvorbehaltsklausel anzuwenden.
Als Strafklausel und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen schuldet der Käufer eine Vertragsstrafe, die durch Anwendung eines Zinssatzes in Höhe des Dreifachen des geltenden gesetzlichen Zinssatzes auf die ausstehenden Beträge berechnet wird.
Im Falle eines von uns akzeptierten Zahlungsaufschubs behalten wir uns das Recht vor, vom Käufer Zahlungsgarantien zu verlangen.
REKLAMATIONEN – GEWÄHRLEISTUNGEN
Unbeschadet der Bestimmungen für den Spediteur muss jede Reklamation bezüglich offensichtlicher Mängel oder Nichtübereinstimmung der gelieferten Waren innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich und per Einschreiben an uns gerichtet werden. Es obliegt dem Käufer, alle Nachweise für die Realität der festgestellten Mängel oder Anomalien zu erbringen.
Die Abmessungen, Farben und Gewichte bestimmter Materialien unterliegen natur- oder herstellungsbedingten Schwankungen und unterliegen den üblichen Toleranzen. Aufgrund von Herstellungsfehlern kann unser Unternehmen nicht verpflichtet werden, verzinkte Pfosten mit genau der gleichen Dicke zu liefern. Die zulässigen Toleranzen für die bestellten Pfosten, die der Käufer akzeptieren muss, sind auf 10 % der Dicke des Stahlbandes begrenzt. Diese Toleranzen entsprechen den europäischen Normen DIN 1016 und DIN EN 10051-92.
Jede Rücksendung von Waren muss vorher schriftlich zwischen uns und dem Käufer vereinbart werden. Die Kosten und Risiken der Rücksendung gehen stets zu Lasten des Käufers. Für jede akzeptierte Rücksendung wird eine Gutschrift zugunsten des Käufers ausgestellt.
Im Falle eines offensichtlichen Mangels oder einer Nichtübereinstimmung der gelieferten Waren, die von uns ordnungsgemäß festgestellt wurden, beschränkt sich unsere Haftung nach unserer Wahl auf den Ersatz der Waren oder die Erstattung ihres Rechnungspreises, unter Ausschluss jeglicher anderer Entschädigungen, Schäden und Zinsen.
EIGENTUMSVORBEHALT
Meiser Agriculture Solutions behält sich das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Zahlung des Preises und der Zinsen vor. Bei Nichtzahlung des Preises zum vereinbarten Termin kann der Verkäufer die Waren zurücknehmen; der Verkauf wird dann von Rechts wegen aufgelöst, wenn der Verkäufer dies wünscht, und die bereits geleisteten Anzahlungen verbleiben beim Verkäufer als Gegenleistung für die Nutzung der Waren, die der Käufer erhalten hat.
Der Käufer verpflichtet sich daher, ab sofort eine Versicherung abzuschließen, die die Risiken des Verlusts, des Diebstahls oder der Zerstörung der bezeichneten Waren abdeckt (Gesetz Nr. 80-335 vom 12. Mai 1980). Schecks und Handelsgesten gelten erst dann als Zahlung, wenn sie tatsächlich eingelöst werden. Eine Anzahlung verleiht dem Käufer kein Recht, die verkauften Waren zu behalten. Der Käufer hat kein Zurückbehaltungsrecht an den Waren, solange er den Preis nicht vollständig bezahlt hat.
Bei Nichtzahlung der Rechnung am Fälligkeitstag oder bei Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen durch den Käufer wird der Verkauf nach unserem Ermessen acht Tage nach einer erfolglosen Mahnung per Einschreiben von Rechts wegen aufgelöst, unbeschadet aller anderen Rechte.
GERICHTSSTAND
Für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erfüllung der mit unserem Unternehmen geschlossenen Verträge entstehen können, auch im Falle von Garantieansprüchen oder mehreren Beklagten, sind in Ermangelung einer gütlichen Einigung ausschließlich die Gerichte im Bezirk unseres Firmensitzes zuständig.
Dasselbe Gericht ist auch für alle unsere unter denselben Bedingungen abgeschlossenen Käufe allein zuständig.
Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und Erfüllung der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen dem französischen Recht.